Rechtsprechung
BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 274/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bezugsberechtigung aus einer Lebensversicherung bei Nichteintragung eines Begünstigten im Zeitpunkt des Todes und wirksamer Testamentserrichtung; Versicherungsbetrag aus der Lebensversicherung als Nachlassbestandteil
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung als Teil des Nachlasses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - 69 VI 2915/88
- LG München I, 24.06.1994 - 16 T 20241/93
- BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 274/94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 685
- VersR 1995, 649
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 274/94
das Landgericht bei der Festsetzung des Geschäftswerts für das Beschwerdeverfahren im ersten Rechtszug entschieden hat (BayObLGZ 1986, 489).Die für den ersten Rechtszug maßgeblichen Vorschriften der Kostenordnung können als Anhaltspunkt für die vorzunehmende Schätzung herangezogen werden, sind jedoch nicht unmittelbar anzuwenden (ständige Rechtsprechung des BayObLG, vgl. BayObLGZ 1986, 489/491; BayObLG JurBüro 1978, 1372/1373; 1982, 116 und 1387/1388; 1983, 1553; 1984, 266 und 1883).
- BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58
Insassen-Unfallversicherung
Auszug aus BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 274/94
Auf Grund dieser Bezugsberechtigung erwarb der Beteiligte zu 1) nach den §§ 330, 331 BGB mit dem Tod des Versicherten gegen den Versicherer einen eigenen, nicht zum Nachlaß gehörenden Anspruch auf die Versicherungsleistungen (vgl. BGHZ 13, 226/232; 32, 44/46 f.;… Palandt/Heinrichs BGB 53. Aufl. Einf. v. § 328 Rn. 6, § 330 Rn. 2). - BGH, 08.05.1954 - II ZR 20/53
Selbstmord bei Lebensversicherung
Auszug aus BayObLG, 02.11.1994 - 3Z BR 274/94
Auf Grund dieser Bezugsberechtigung erwarb der Beteiligte zu 1) nach den §§ 330, 331 BGB mit dem Tod des Versicherten gegen den Versicherer einen eigenen, nicht zum Nachlaß gehörenden Anspruch auf die Versicherungsleistungen (vgl. BGHZ 13, 226/232; 32, 44/46 f.;… Palandt/Heinrichs BGB 53. Aufl. Einf. v. § 328 Rn. 6, § 330 Rn. 2).
- OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 808/18
Geltendmachung des Anspruchs auf Auszahlung einer Versicherungssumme aus einem …
Gleiches gilt, wenn Erben nicht namentlich bezeichnet werden, sondern es um die "Erben laut Testament" geht, weil hier davon ausgegangen wird, dass nicht nach der gesetzlichen Erbfolge die Todesfallleistung ausgezahlt werden soll, sondern kraft eigener Verfügung des Erblassers und Versicherungsnehmers (BayObLG, Beschluss vom 02.11.1994, 3 Z BR 2074/94 in ZEV 95, 193). - BayObLG, 26.10.1995 - 1Z BR 163/94
Anwendung belgischen Erbrechts auf einen belgischen Staatsangehörigen nach dessen …
Die Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung fällt nur dann in den Nachlaß, wenn der Erblasser der Versicherung gegenüber keinen Bezugsberechtigten benannt hat (vgl. BayObLG ErbPrax 1995, 72, 73).